Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Entwicklungen hat die Niedersächsische Landesregierung die 2G+-Regelung ab dem 01.12.2021 für mehrere Bereiche festgelegt. Somit gilt ab sofort:
- Wir benötigen neben dem Impfnachweis dann zusätzlich einen negativen CoronaTest
- Erlaubt sind nur zertifizierte Schnelltests, wie sie zum Beispiel in Apotheken oder Testzentren durchgeführt werden. Selbsttests etwa am Arbeitsplatz oder im Verein sind unter Aufsicht durchzuführen und müssen durch die kontrollierende Person bestätigt werden
- FFP2-Maskenpflicht gilt in allen Innenbereichen, OP-Masken reichen nicht mehr!
- Bei Kindern unter 14 Jahren genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung
- Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen
- Es gilt außer im Ballettsaal und wenn man einen Sitzplatz eingenommen hat, weiterhin die Maskenpflicht!
Bitte informiert euch unbedingt regelmäßig – bei jeder Anmedlung sind die aktuellen Corona-Regeln verlinkt!